DIN 18040 - Der Maßstab für barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen

Die Norm DIN 18040 beschäftigt sich in insgesamt drei Teilen mit den planerischen und baulichen Voraussetzungen für die Schaffung einer barrierefreien und unabhängigen Lebensweise. In Anlehnung an die im Grundgesetz sowie in der UN-Behindertenrechtskonvention definierten Menschenrechte leitet die Norm Regeln und Vorschriften für das Planen und Bauen in verschiedenen Bereichen ab.

 

Die drei Teile beschäftigen sich jeweils mit unterschiedlichen Lebensbereichen:

 

 

DIN 18040-1: Öffentlich zugängliche Gebäude

DIN 18040-2: Wohnungen

DIN 18040-3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum

 

 

Neben Normen wie der DIN 32984, der DIN 32975 sowie der DIN 32981 stellt die DIN 18040 eine der wichtigsten Planungsgrundlagen für den Alltag behinderter Menschen dar.

Die planerischen und baulichen Voraussetzungender DIN 18040-1 im Detail


Teil 1 der DIN 18040 beschäftigt sich mit den Planungsgrundlagen für barrierefreies Bauen in öffentlichen Gebäuden und liegt aktuell in der Fassung von Oktober 2010 vor. Die DIN 18040-1 ersetzte die DIN 18024-2 aus dem Jahr 1996 und wird in jedem Bundesland einzeln in Form von Technischen Baubestimmungen umgesetzt.

 

Zu den in der Norm relevanten öffentlich zugänglichen Gebäuden gehören sowohl öffentliche kulturelle Einrichtungen wie Schulen, Theater und Sportstätten als auch Einrichtungen des Gesundheitswesens und öffentliche Büro- und Verwaltungsgebäude. Auch beim Bau von Verkaufs- und Gaststätten sowie Stellplätzen und öffentliche Toilettenanlagen muss die Norm berücksichtigt werden, während Wohnheime und Beherbergungsstätten nicht mehr unter die Vorgaben fallen.

 

In insgesamt 12 Kapiteln bezieht sich die Norm DIN 18040-1 auf verschiedene Bauelemente und Nutzungsbereiche öffentlicher Gebäude und definiert planerische Grundlagen für diese Bereiche. Die wichtigsten Vorgaben werden im Folgenden übersichtlich dargestellt:

 

Flächen und Platzbedarf

Im Kapitel Flächen und Platzbedarf werden für gehbehinderte Menschen Bewegungsflächen in verschiedensten Gebäudebereichen definiert. Diese Bewegungsflächen stellen sicher, dass Menschen im Rollstuhl beispielsweise ausreichen Platz zum Wenden auf Gehfluren oder einen ausreichend großen Pkw-Stellplatz zur Verfügung haben. 

 

Wege, Plätze, Zugänge

Wege, Plätze und Zugänge müssen sowohl in Bezug auf die Bewegungsflächen als auch hinsichtlich der Quer- und Längsneigung behindertengerecht gestaltet werden. Auch Eingangsbereiche stehen im Fokus der Norm und müssen im Sinne von Rollstuhlfahrern und gehbehinderten Menschen stufen- und schwellenlos erreichbar sein. Darüber hinaus müssen eine sichere Orientierung und eine ausreichende Bewegungsfläche vor den Türen gewährleistet sein.

 

Treppen

Treppen dürfen in öffentlich zugänglichen Gebäuden nicht die einzige Möglichkeit zum Erreichen der oberen Geschosse darstellen und müssen entweder durch einen Aufzug oder eine Rampe ergänzt werden. Ein beidseitiger Handlauf für eingeschränkt gehfähige Menschen ist vorzusehen und muss den Anforderungen der Norm entsprechen. Darüber hinaus definiert die Norm Vorgaben in Bezug auf Sicherheitsmarkierungen.

 

Rampen

Bei Rollstuhlrampen ist vor allem wichtig, dass die Vorgaben in Bezug auf die maximale Neigung eingehalten werden. Damit auch Greifreifenrollstühle die Rampe überwinden können, ist eine maximale Steigung von 6 Prozent vorgegeben. Sowohl am Anfang als auch am Ende der Rampe ist eine Bewegungsfläche von mindestens 150 x 150 cm vorzusehen. Auch Bauelemente wie Zwischenpodeste, Radabweiser, Handläufe und Verlängerungen werden angesprochen.

 

Aufzug

Aufzüge werden vor allem hinsichtlich der Türbreite, der Fahrkorbbreite und der Fahrkorblänge definiert. Auch die Bewegungsfläche vor dem Aufzug sowie die Bedienelemente im Aufzug müssen der Norm entsprechen und behindertengerecht gestaltet werden.

 

Türen

Türen müssen vor allem leicht zu öffnen und zu schließen sein. Darüber hinaus definiert die Norm Vorgaben in Bezug auf die visuelle Kennzeichnung von Türen, die Ein- und Zugangsbereiche vor und nach den Türen sowie die stufenlose Erreichbarkeit. Schwellen sind nur bis zu einer Höhendifferenz von 2 cm zugelassen, wenn sie aus technischer Sicht nicht vermeidbar sind.

 

Brandschutz

In Bezug auf die Sicherheit stellt der Punkt Brandschutz einen wichtigen Aspekt für behinderte Menschen dar. Ein barrierefreies Brandschutzkonzept ist daher absolute Voraussetzung der Norm DIN 18040. Berücksichtigt werden nicht nur gehbehinderte Personen, sondern auch Menschen mit sensorischen oder kognitiven Einschränkungen.

 

Sanitärräume

Sanitärräume müssen baulich so gestaltet werden, dass sie von Rollstuhlfahrern beziehungsweise von Menschen mit Rollator zweckentsprechend genutzt werden können. Dabei bezieht sich die Norm sowohl auf Ausstattungselemente im Bad als auch auf Bewegungsflächen und Türen.

 

Veranstaltungsräume

Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Theater- oder Musikaufführungen sind Vorgaben in Bezug auf die Bestuhlung für motorisch eingeschränkte Besucher zu berücksichtigen. Die Norm gibt hier beispielsweise vor, dass Sitzplätze für Begleiter vorgesehen werden und Zuschauerrampen eine maximale Steigung von 10 Prozent aufweisen dürfen.

 

Sportstätten

Auch in Sport- und Freizeitanlagen wie Schwimmbecken oder Umkleideräumen müssen planerische Vorgaben berücksichtigt werden. Dazu gehören beispielsweise konstruktive Vorrichtungen zum Einsteigen und Verlassen des Schwimmbeckens.

Die Bedeutung der DIN 18040-1 in Bezug auf barrierefreie Rampen


Der erste Teil der Norm DIN 18040 beschäftigt sich mit dem barrierefreien Planen, Bauen und Wohnen in öffentlich zugänglichen Gebäuden. Die Norm zielt auf die planerische und konstruktive Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2008 ab und hat das Ziel, Menschen mit Behinderungen die Teilnahme am kulturellen, politischen und öffentlichen Leben zu ermöglichen. 

 

Dieses Ziel wird auf der räumlichen Ebene vor allem durch die Sicherstellung der Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden und die damit einhergehende Gewährleistung der persönlichen Mobilität verbunden.

 

Im Mittelpunkt der DIN 18040-1 steht die Barrierefreiheit in Bezug auf öffentliche Wege, Plätze, Rampen, Aufzüge, Treppen, Türen, Sanitärräume, Veranstaltungsräume und Sportstätten. Die 2010 veröffentlichte Norm gibt Planern und Bauherren konkrete und technisch detaillierte Anhaltspunkte für die Planung und Konstruktion von Gebäudeelementen.

Konkrete planerische Vorgaben für den Bau von Rampen

Für die Konstruktion von Rampen zur Überwindung von Höhenunterschieden gibt die DIN 18040-1 eine maximale Steigung von 6 Prozent vor. Bei dieser Steigung kann gewährleistet werden, dass auch manuell angetriebene Greifreifenrollstühle noch in der Lage sind, das Hindernis zu überwinden. Zu beachten ist, dass auf der Rampe aufgrund der erhöhten Umkippgefahr des Rollstuhls kein Quergefälle auftreten darf.

 

Die Mindestbreite einer Rampe für den barrierefreien Zugang öffentlicher Gebäude wird mit 1,20 m angegeben. Aufgrund dieser recht knappen Bemessung kann die Rampe nicht von zwei Rollstuhlfahrern genutzt werden, wenn diese in unterschiedlicher Richtung unterwegs sind. Um das Passieren von zwei Rollstühlen dennoch zu ermöglichen, sind am Anfang und am Ende der Rampe Zwischenpodeste mit einer Mindestfläche von 1,50 m x 1,50 m vorzusehen. Diese Zwischenpodeste sind insbesondere ab einer Rampenlänge von 6,0 m anzubringen, um etwaigen Verkehr auf der Rampe zu regeln. Ausgehend von einer Steigung von 6 Prozent und einer Länge von 6,0 m lässt sich mit einer der Norm entsprechend gebauten Rampe ein Höhenunterschied von 0,72 m überwinden.

 

Die DIN 18040-1 definiert nicht nur konkrete Vorgaben in Bezug auf die Maße der Rampe, sondern bezieht sich auch auf sicherheitsrelevante Aspekte. So wird unter anderem vorgegeben, dass auf einer im Freien angebrachten Rampe für eine ausreichende Entwässerung gesorgt werden muss. Neben Überdachungen als Schutz für den Rollstuhlfahrer sollten in schneereichen Gegenden auch Abtaueinrichtungen installiert werden. Um den Rollstuhl auch seitlich gegen Abrutschen zu sichern, sind an beiden Seiten mindestens 10 cm hohe Radabweiser anzubringen. Wenn ohnehin eine Wand vorhanden ist, kann diese Anforderung an der jeweiligen Seite als erfüllt betrachtet werden.

 

Um Komfort und Sicherheit für den Rollstuhlfahrer weiter zu optimieren, empfiehlt die Norm die Installation von beidseitigen Handläufen mit einem Durchmesser von 3,0 bis 4,5 cm in einer Höhe von 85 bis 90 cm. Eine weitere wichtige Vorgabe der Norm ist, dass abwärtsführende Treppen nicht am Ende der Rampe als Verlängerung angebracht werden dürfen.

 

Die wichtigsten Forderungen der Norm DIN 18040-1 im Überblick:

- Maximale Steigung 6%

- Kein Quergefälle

- Ab einer Läge von 6,0 m sind Zwischenpodeste mit einer Fläche von 1,50 m x 1,50 m vorzusehen

- Vorrichtungen zur Entwässerung und zum Abtauen von Schnee sind zu installieren

- Mindestens 10 cm hohe Radabweiser und beidseitige Handläufe für optimale Sicherheit